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§1 POLITIKON

(1) PolitikON ist ein bundesweites Online-Projekt zur Nutzung der neuen Medien für die Politikwissenschaft, das unter der Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Leidhold am Seminar für Politikwissenschaft der Universität zu Köln entstanden ist und von dort aus in Zusammenarbeit mit dem Fachverband der Politikwissenschaft (DVPW) koordiniert wird. Es wird im Rahmen der Initiative "Neue Medien in der Hochschulehre" vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

(2) PolitikON bietet Studierenden und Interessierten an jenen Universitätsstandorten, die am Projekt PolitikON beteiligt sind, WWW-basierte Lernmaterialien für die ausschließliche persönliche Nutzung an.

(3) Falls Sie irgendeine Frage bezüglich dieser Vereinbarung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (zur Kontaktseite).

 

§2 Urheberrechte

(1) Mit dieser Vereinbarung erkennen Sie ausdrücklich an, dass das Dienstangebot von PolitikON und dessen Software Ilias Information, Texte, Software, Bilder, Videos, Grafiken, Sound und andere Materialien enthält, die durch Urheber-, Marken- oder Patentrechte geschützt sind und dass die Urheber- und Verwertungsrechte ausschließlich PolitikON oder seinen Lizenzgebern gehören - soweit die Materialien nicht anders gekennzeichnet sind.

§3 Verwendung der Informationen und Materialien

(1) Das hiermit gewährte Nutzungsrecht an PolitikON ist nicht übertragbar und Ihnen allein zugestanden. Sie sind berechtigt, die Materialien, die Ihnen durch PolitikON zugänglich sind, zu nutzen, anzuzeigen, neu zu formatieren, herabzuladen und auszudrucken. Dieses Recht bezieht sich nur auf den persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch.

(2) Sie verpflichten sich, PolitikON-Materialien nicht für andere Zwecke zu vervielfältigen, zu nutzen, zu verkaufen, zu übertragen, zu publizieren oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.

(3) Auf gelegentlicher und unregelmäßiger Basis ist es Ihnen gestattet, unwesentliche Teile der PolitikON-Materialien in Seminararbeiten, Referaten und Artikeln zu verwenden, vorausgesetzt, dass die Bestimmungen des Urheberrechts eingehalten werden. Diese Zustimmung ist daran gebunden, dass jede Verwendung von PolitikON-Materialien durch einen korrekten Quellenvermerk kenntlich gemacht wird.

(4) Die vorgenannte Erlaubnis umfaßt nicht Postings an Newsgruppen, Mailinglisten, elektronischen schwarzen Brettern oder sonstige elektronische Vertriebswege außerhalb der PolitikON-Umgebung.

(5) Wenn Sie PolitikON-Materialien für andere Zwecke als hier aufgeführt verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an die Kontaktadresse (Kontakt).

§4 Über diese Vereinbarung

(1) Diese Vereinbarung kann online eingesehen werden unter dem Menupunkt "Nutzungsvereinbarung" auf Ihrer persönlichen Einstiegsseite.

(2) PolitikON ist berechtigt, jeden Abschnitt dieser Vereinbarung zu jeder Zeit zu ändern. Änderungen treten in Kraft, sobald PolitikON sie online publiziert hat. Der Link "Nutzungsvereinbarung" wird bei jeder Änderung durch einen Hinweis ausgezeichnet. Dieser erlischt erst nachdem Sie sich die veränderten Bestimmungen angesehen haben. Wenn Sie den Änderungen nicht zustimmen, müssen Sie Ihre Subskription des PolitikON-Angebots beenden. Durch Ihren fortgesetzten Gebrauch des PolitikON-Angebots stimmen Sie der geänderten Vereinbarung zu und sind durch die Bestimmungen der geänderten Vereinbarung gebunden.

§5 Änderung des Angebots

(1) PolitikON kann Teile oder bestimmte Funktionen des Angebots jederzeit ändern oder außer Kraft setzen. Entsprechend kann PolitikON jederzeit die Nutzung und den Zugang zu den PolitikON-Angeboten sowie die Dauer und den Umfang der Nutzung beschränken. PolitikON ist jedoch bestrebt, Ausfallzeiten möglichst kurz zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Funktionen jederzeit zur Verfügung stehen.

§6 Gebühren

(1) Für die Nutzung der PolitikON-Materialien durch Studierende und Mitarbeiterinnen der am Projekt PolitikON beteiligten Universitäten fallen keine Gebühren an. Die Nutzung durch andere Personen kann bei gekennzeichneten Lehrmaterialien an Gebühren gebunden sein.

§7 Registrierung und Zugangskennung

(1) Durch Nutzung des PolitikON-Angebots unter den Bedingungen dieser Vereinbarung versichern Sie PolitikON, dass:

(2) Sie sind verantwortlich für jede Nutzung des PolitikON-Angebots, die mit Hilfe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts ausgeführt wird. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Nutzerkennung und Ihr Passwort vor unautorisiertem Gebrauch geschützt sind. Falls Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Zugangsdaten bemerken oder vermuten, verpflichten Sie sich, das dem oben genannten Webmaster zu melden.

§8 Ende der PolitikON-Nutzungsberechtigung

(1) Die Nutzungsberechtigung für PolitikON und das Recht, die PolitikON-Materialien zu verwenden, erlischt mit Ihrem Ausscheiden aus der Universität.

(2) Sie können Ihr Recht, das PolitikON-Angebot zu nutzen, jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, indem Sie Ihren Entschluss dem Team von PolitikON bekannt geben.

(3) PolitikON kann den Zugang zu den PolitikON-Materialien in Teilen oder gänzlich aussetzen oder Ihre NUTZUNGSBERECHTIGUNG beenden, wenn die PolitikON-Materialien (durch Sie oder durch irgendjemand anderen, der unter Ihrer Nutzerkennung und Ihrem Passwort Zugang zu PolitikON hat) in einer Weise genutzt werden, die PolitikON für eine Verletzung dieser Vereinbarung hält oder die in anderer Weise zu einem Schaden für PolitikON führt.

§9 Gewährleistung und Produkthaftung

(1) Die PolitikON-Dienste, Informationen und Materialien werden auf der Basis "as-is" und "as-available" angeboten. Es gibt keine Gewährleistung.

(2) Sie stimmen ausdrücklich zu, dass der Gebrauch der PolitikON-Materialien auf eigenes Risiko erfolgt. PolitikON übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Nutzers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Weder der Hersteller noch der Entwickler haften für irgendwelche Schäden, die aufgrund der Benutzung des Programms entstehen.

§10 Bekanntmachungen

(1) PolitikON nutzt für Bekanntmachungen an Sie E-Mail, Postings im Bereich des PolitikON-Angebots oder konventionelle Briefpost. Bekanntmachungen durch PolitikON gelten von dem Tag an, an dem PolitikON zureichende Anstrengungen unternommen hat, Sie zu erreichen. Sie können PolitikON wie in Paragraph 1 beschrieben erreichen. Ihre Mitteilungen an PolitikON sind gültig mit dem Tag, an dem PolitikON die Mitteilung erhält.

§11 Begleitforschung

(1) PolitikON zielt auf eine Verbesserung der Lehr- und Studiensituation. Das Angebot soll so gestaltet werden, dass Ihre Studienanstrengungen optimal unterstützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden einsatzbegleitende Forschungen durchgeführt.

(2) Alle Aktivitäten, die Sie innerhalb der PolitikON-Umgebung tätigen, werden in anonymisierter Form unter Pseudonym protokolliert. Identifikationsnummern werden in verschlüsselter Form abgelegt. In der Protokolldatei werden keine Informationen gespeichert, aus denen Ihre Identität rückgerechnet werden kann.

(3) Mit dieser Vereinbarung stimmen Sie zu, dass die protokollierten Daten über den Abruf von Materialien und die Inanspruchnahme von PolitikON-Angeboten durch das Forscherteam ausgewertet werden können.

(4) Sie erklären sich zugleich bereit, sofern es Ihre Zeit erlaubt, für Befragungen zur Evaluation des PolitikON-Angebots zur Verfügung zu stehen. Entsprechende Aufrufe werden Ihnen per E-Mail oder als Hinweis auf dem Eingangsbildschirm kenntlich gemacht.

(5) Die demographischen Merkmale, die Sie PolitikON mitgeteilt haben, werden unter Pseudonym der Forschergruppe zur Erstellung von Statistiken zur Verfügung gestellt. Name und Anschrift werden nicht weitergegeben.

Osnabrück, den 14.06.2001