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Autor: Martin Sebaldt

Das 1949 verabschiedete Grundgesetz bildet den verfassungsrechtlichen Rahmen der politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Seine normativen Vorgaben legen die Funktionen und die Kompetenzen der einzelnen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht) fest, bestimmen deren Beziehungen zueinander und regeln den Austrag und die Schlichtung von Verfassungsstreitigkeiten. Darüber hinaus finden sich im Grundgesetz detaillierte Bestimmungen zum Gang der Gesetzgebung sowie zur Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern, die in einer föderalen politischen Ordnung unabdingbar sind. Jüngeren Datums sind schließlich noch Normen, welche das Verhältnis Deutschlands zur Europäischen Union regeln.

Link zur Lerneinheit: ilias.politikon.org/data/politikon/lm_data/lm_10985/course2/index.htm